Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht an behandelten Tieren?
Eine Autoreparatur-Werkstatt hat in der Regel ein Zurückbehaltungs- und auch ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Auftraggebers. Das bedeutet, dass die Werkstatt grundsätzlich das reparierte Auto nicht herausgeben muss, solange die Rechnung nicht bezahlt ist. Wie verhält es sich dann aber eigentlich, wenn sich ein Hundehalter weigert, seine Tierarztrechnung zu begleichen, weil er mit … Weiterlesen