ZIVILRECHT: Haftung für Unfall durch Osternest im Treppenhaus
Eine interessante Entscheidung hat das Amtsgericht (AG) Dortmund im Jahr 2012 (Urt. v. 24.07.2012) im Zusammenhang mit dem Osterfest gefällt: Im März 2012 stolperte eine Mieterin im Treppenhaus über ein Osternest, das von ihren Nachbarn dort aufgestellt worden war. Das Nest hatte einen Durchmesser von etwa 30 cm, eine Höhe von 24 cm und verringerte … Weiterlesen