STRAFRECHT: Bezeichnung einer Frau als „Schlampe“ ist natürlich als Beleidigung strafbar
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat entschieden (Beschluss vom 06.11.2023, Az.: 202 StRR 80/23), dass die Bezeichnung einer Frau ohne sachlichen Bezug als „Schlampe“ eine Schmähung darstellt und demzufolge als sog. Formalbeleidigung zu bewerten und nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) zu bestrafen ist. Nach der Trennung eines nichtehelichen Paares hatte der Mann auf Facebook einen … Weiterlesen