RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

Wir hätten dann gerne einmal EUR 2.331,00 von Ihnen…

Für die Verwahrung eines sichergestellten Kfz-Kennzeichens für die Dauer von 333 Tagen und die anschließende Vernichtung hat die Polizei in Rheinland-Pfalz einem Autofahrer eine Rechnung von EUR 2.331,00 präsentiert, was sich der Betroffene aber nicht gefallen lassen wollte. Zurecht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Trier nun bestätigte (Urt. v. 27.07.2022, Az. 8 K 10881/16.TR). Was war … Weiterlesen