RECHT AKTUELL: Lidl darf weiterhin „Dubai-Schokolade“ verkaufen
Schokolade mit dem Namen „Dubai“ muss nicht zwangsläufig aus dem Emirat stammen, urteilte das Landgericht (LG) Frankfurt. Das Gericht hat entschieden, dass Lidl seine „Dubai-Schokolade“ weiter vertreiben darf. Im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung gegen Aldi Süd sieht das Gericht in diesem Fall keine irreführende Herkunftsangabe. Die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ vermittle den Verbrauchern nicht zwangsläufig, dass … Weiterlesen