Das Landgericht Hamburg hat eine Krankenschwester zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Sachverhalt: Eine in der Notaufnahme tätige Pflegekraft hatte einem Patienten, der mit einem Herzinfarkt eingeliefert worden war, das Portemonnaie entwendet – inklusive Bank- und Kreditkarte samt aufgeschriebener PINs. In der Folge hob sie fast EUR 1.900,00 in mehreren Fällen vom Konto des Patienten ab. Neben Diebstahl und Computerbetrug erkannte das Gericht in einigen Fällen auch Urkundenfälschung durch die Nutzung der Karten mit den gestohlenen Daten. Besonders perfide: Die Tat geschah im Krankenhaus – einem Ort, an dem sich Menschen in medizinischer Not eigentlich sicher fühlen sollten. Die Pflegekraft nutzte gezielt den Moment aus, in dem der Patient medizinisch versorgt wurde und das heruntergefallene Portemonnaie unbeachtet blieb. Die Frau hatte gegen ihre Verurteilung Berufung und anschließend Revision eingelegt – beides blieb erfolglos. Mit Beschluss vom April 2025 bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht das Urteil – es ist damit rechtskräftig. Der ursprünglich mitangeklagte Vorwurf, die Angeklagte habe später auch die Wohnung des Patienten betreten, bestätigte sich in der Hauptverhandlung nicht. Dieser Teil des Vorwurfs wurde daher eingestellt. Hinweis für unsere Leser: Auch in scheinbar eindeutigen Fällen lohnt sich ein genauer Blick auf die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts – etwa dann, wenn bestimmte Anklagepunkte nicht bewiesen werden können. Für Betroffene wie für Beschuldigte ist eine qualifizierte anwaltliche Vertretung daher in jeder Lage des Verfahrens sinnvoll (26.06.2025).