ZIVILRECHT: Keine Haftung des Nutzers eines auf einem Gehweg umfallenden E-Scooters?
Das Amtsgericht (AG) Berlin-Mitte hat durch Urteil vom 09.05.2023 (Az.: 151 C 60/22 V) entschieden, dass der Nutzer eines E-Scooters bei einem Umfallen des auf einem Gehweg abgestellten Fahrzeugs nicht für Schäden haftet, die durch das Umfallen des Fahrzeugs entstanden sind. Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder § 18 Abs. 1 … Weiterlesen