Geblitzt und Führerschein weg? Jetzt ist professionelle Hilfe gefragt!
Hat ein \“Betroffener\“, so heißt es im Juristendeutsch, einen der gesetzlich normierten Tatbestände, sogenannte Katalogtaten, verwirklicht, liegt regelmäßig eine objektiv und subjektiv grobe Pflichtverletzung im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes vor, die wiederum die Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertigt. Ein Fahrverbot kann in diesen Fällen allerdings ausnahmsweise dann ausscheiden, wenn die Ordnungswidrigkeit lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht, dem … Weiterlesen