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Können Motorradfahrer auch geblitzt und als Temposünder überführt werden?

Sie werden es kaum glauben: Ja, das geht! In der Regel sind Motorradfahrer zwar schwerer zu überführen, wenn sie von vorne geblitzt werden, da das Kennzeichen bekanntlich hinten am Bike angebracht ist. Probleme drohen aber bereits dann, wenn der „Raser“ gelasert und an Ort und Stelle aus dem Verkehr gezogen wird. Dies ist in jüngster Zeit immer häufiger der Fall. Behörden haben aber auch noch weitere Mittel und Wege, den Verantwortlichen zu ermitteln, auch wenn die Identifizierung des Fahrers kompliziert ist. Viele Blitzer knipsen zwar nur von vorne, einige Gemeinden und Kommunen haben aber inzwischen reagiert und Geräte installiert, die mehrere Bilder machen, dummerweise auch von hinten. Die Behörde kommt i.d.R. aber dann nicht weiter, wenn nur der Halter, nicht aber der verantwortliche Kraftfahrzeugführer ermittelt werden kann. Im Gegensatz beispielsweise zu Frankreich muss sich in Deutschland bei einem Verstoß im fließenden Verkehr (bislang) nur der Fahrer verantworten, nicht aber der Halter. Wegen der Schutzkleidung und des Helms kann häufig jedoch nicht auf den Fahrer geschlossen werden. Wird dann der Halter tatsächlich ermittelt und behauptet dieser, nicht gefahren zu sein, ist es schwer, den eigentlich Verantwortlichen zu identifizieren. Aber Achtung: Anders als beim Auto ist bei Blitzerfotos von Motorradfahrern die Statur erkennbar, die wiederum Rückschlüsse auf den tatsächlichen Temposünder zulässt. Weiter können Behörden, mitunter zwar mühsam, aber dennoch möglich, rasende Motorradfahrer auch anders ermitteln. Bei wiederholter Raserei an der gleichen Stelle, beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit, werden teilweise mobile Blitzer zur Überführung eingesetzt oder der Fahrer wird gelasert. Durch eine relativ hohe Individualität der Motorräder können auch Blitzfotos von vorne durchaus Aufschluss geben. Innerhalb eines Zulassungsbezirks gibt es nämlich deutlich mehr Autos des gleichen Fabrikats und Modells, als dies bei Motorrädern der Fall ist. Daher haben die Behörden immer die Möglichkeit, Blitzerfotos mit den gemeldeten Motorrädern im Bezirk abzugleichen und bei deren Haltern persönlich vorstellig zu werden. Das passiert vor allem dann, wenn offensichtlich der gleiche Fahrer häufiger im Bezirk geblitzt wurde und somit davon auszugehen ist, dass er nicht nur zufällig an diesem Blitzer vorbeigekommen ist. Auch verräterische individuelle Gesichtsmerkmale geben auf Fotos Hinweise auf den Fahrer, auch wenn dieser sein Gesicht unter dem Helm gut versteckt hat. Unter dem Visier können zum Beispiel Augenbrauenpiercings sichtbar sein, besitzt ein Gesicht individuelle Merkmale, kann auch das den Behörden zugutekommen. Selbst mit einer Hausdurchsuchung muss im schlimmsten Fall gerechnet werden, vor Gericht können dann Motorradkleidung und Helm den Halter belasten, sollten Kleidung und Helm mit der Schutzkleidung auf dem Foto übereinstimmen.  Manchmal kann trotz erhöhten Aufwands nichts zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Halter auch der Fahrer des geblitzten Motorrads war. In diesem Fall greifen Behörden dann gern auf eine andere Maßnahme zurück: Die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage. Rasende Auto- und Motorradfahrer werden übrigens gleich sanktioniert, also: Augen auf und Bleifuß runter vom Gaspedal (02.06.2021 ra).