RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

Einmalige Imagekampagne des Kraftfahrt-Bundesamtes: Heute können \“Punkte in Flensburg\“ kostenlos getilgt werden

Auf Veranlassung zahlreicher Anwaltsvereine, etlicher Automobilclubs und auf Druck der deutschen Automobilhersteller hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg im Rahmen einer einmaligen Imagekampagne bereit erklärt, am heutigen 01.04.2021 insgesamt 100.000 Eintragungen im Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) vorbehaltlos zu tilgen. Die Aktion soll in Form einer Verlosung unter notarieller Aufsicht geschehen und wird dazu führen, dass Eintragungen von insgesamt 100.000 auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern gelöscht werden, was zu einer erheblichen Aufwertung des Images des Kraftfahrt-Bundesamtes führen soll. Leider können sich die Betroffenen nicht direkt an die Behörde in Flensburg wenden, sondern müssen die Unterstützung teilnehmender Rechtsanwaltskanzleien in Anspruch nehmen, wobei sich die an der Aktion beteiligenden Kolleginnen und Kollegen bereit erklärt haben, an dieser bundesweit bislang einmaligen Aktion kostenlosen Beistand anzubieten. Auch wir sind selbstverständlich kostenlos für Sie dabei. Einzige Voraussetzung, um am Losverfahren teilnehmen zu können, ist, dass der von der Eintragung Betroffene der Behörde eine plausible und möglichst originelle Erklärung für den zu tilgenden Verkehrsverstoß liefert. Je origineller die Rechtfertigung ausfällt, desto höher ist die Chance, in den Lostöpfen, die wiederum in verschiedene Originalitätskategorien eingeteilt werden, berücksichtigt zu werden. Eine denkbare Erklärung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung – dem Kraftfahrt-Bundesamt aber wohl bereits mehrfach so vorliegend – ist beispielsweise, dass man auf dem Weg war, um die Schwiegermutter abzuholen. Nachdem man diese Dame bereits zwei Mal, mehr oder weniger ungewollt, versetzt hatte, sei durch die Schwiegermutter dargelegt worden, dass man bei der nächsten Verspätung direkt zum Temposünder umziehen werde, sodass man gezwungen gewesen sei, am Vorfalltag etwas schneller zu fahren. Eine denkbare Erklärung für einen „Handyverstoß“ am Steuer könnte sein, dass man beabsichtigt hatte, einen Kollegen am 01.04. in den April zu schicken, was anonym eben nur über das Autotelefon möglich gewesen sei. Das Kraftfahrt-Bundesamt wird alle Anträge prüfen, die heute, am 01.04.2021, bis spätestens um 14.00 Uhr über eine an der Aktion teilnehmende Rechtsanwaltskanzlei per E-Mail eingetroffen sind. Natürlich beteiligen wir uns – ebenfalls kostenlos – an dieser einmaligen Imagekampagne, sodass Sie uns heute bis spätestens um 12.00 Uhr per E-Mail (info@ra-rapp.de) informieren können, welcher Eintrag mit welcher Begründung im Fahreignungsregister getilgt werden soll, wir werden Ihren Antrag dann pünktlich nach Flensburg weiterleiten und anschließend berichten, ob Sie zu den glücklichen Gewinnern zählen oder nicht (01. April 2021 ra).