RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

Darf man eigentlich Shampoo-Fläschchen aus dem Hotel mitnehmen?

Kennen Sie das auch? Oftmals nehmen Hotelgäste aus ihren Zimmern kleine Andenken mit nach Hause, beispielsweise Kosmetika, Pantoffeln oder Handtücher. Das ist sicherlich erlaubt, denken die Besucher, oder etwa nicht? Hoteliers wollen Gäste in ihrem Haus verwöhnen und ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten. Deshalb werden Hotelzimmer meist nicht nur mit flauschigen Handtüchern sondern auch mit duftenden Lotionen, Hausschuhen und allem, was zu einem perfekten Aufenthalt gehört, ausgestattet. Manchen Gästen gefallen diese Gegenstände nun so gut, dass einige davon mitgenommen werden, z.B. Shampoo oder Duschgel, aber auch Hausschuhe oder Bademäntel. Das betrachtet mancher Gast als sein gutes Recht, andere als Kavaliersdelikt. Doch rechtlich betrachtet ist ein solches Verhalten nicht harmlos, denn mitnehmen darf man aus Hotelzimmern grundsätzlich gar nichts, alle Gegenstände „gehören dem Hotel“, genauer gesagt: Dem Inhaber des Hotels, nimmt man sie also ungefragt mit, begeht man – strafrechtlich gesehen – einen Diebstahl. Diese Rechtslage erklärt sich daraus, dass die Ausstattung eines Zimmers in der Regel keinen Teil der Buchung darstellt. Man kauft die in den Hotelzimmern ausgelegten Dinge also nicht, sondern erwirbt nur das Recht, sie während der Mietzeit vor Ort zu nutzen. Selbstverständlich gelten diese Regeln nicht nur bei größeren Gegenständen des Hotels, also etwa bei Handtüchern oder Bademänteln, auch kleinere Dinge dürfen Gäste grundsätzlich nicht ohne Rückfrage mit der Hotelleitung mitnehmen. Zwar sind Gebrauchsartikel wie abgepackte Kosmetika oder Hygieneartikel manchmal im Hotelpreis inbegriffen, aber eben nur manchmal und nicht immer. Daher kann grundsätzlich auch die Mitnahme eines kleinen Shampoo-Fläschchens den Tatbestand des Diebstahls verwirklichen, was sich demzufolge äußerst unangenehm zu Lasten des \“Diebes\“ auswirken kann. Darüber hinaus können natürlich auch Schadensersatzansprüche zu Lasten des Hotelgastes ausgelöst werden (22.04.2021 ra).