EUR 12.000,00 Bußgeld wegen des Fütterns von Tauben?
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Fulda bleibt einer 66-jährigen Rentnerin, die regelmäßig aber verbotenerweise Tauben gefüttert hatte, ein Bußgeld von EUR 12.000,00 zum größten Teil erspart. Dies hat das AG Fulda so entschieden (Az.: 25 OWi 332 Js 3035/18) und der Rentnerin ein Bußgeld von lediglich EUR 265,00 auferlegt. Insgesamt zwölf Verfahren hatte das Gericht gegen … Weiterlesen