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Neuer Bußgeldkatalog vom Bundesrat beschlossen: Weg frei für höhere Bußgelder

Geplant war die Verschärfung des Bußgeldkatalogs eigentlich noch vor der Bundestagswahl am 26. September 2021. Doch dann wurde die Entscheidung zunächst vertagt, ehe der Bundesrat nun am 08.10.2021 der Bußgeldnovelle zugestimmt hat. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss die Verordnung unterschreiben, die Änderungen treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft, vermutlich noch im Herbst 2021. Der neue Katalog sieht unter anderem spürbar höhere Geldbußen für Autofahrerinnen und -fahrer vor, die mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind und geblitzt werden. Das sind nun die wesentlichen Neuregelungen des Bußgeldkatalogs:

  • Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden künftig ein „Knöllchen“ von bis zu EUR 55,00 (statt wie bisher bis zu EUR 15,00) erhalten
  • Wer innerorts 16 – 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt, zahlt künftig statt EUR 35,00 nun EUR 70,00. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, EUR 400,00 statt EUR 200,00, und so weiter
  • Unverändert bleiben allerdings die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen.
  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von EUR 55,00 (statt wie bisher EUR 35,00) rechnen
  • Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss künftig EUR 100,00 berappen
  • Neu: Das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene und für Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von EUR 55,00 zur Folge
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche Gasse gar zum schnelleren, eigenen Vorankommen mit seinem Pkw nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen EUR 200,00 und EUR 320,00 sowie einem Monat Fahrverbot rechnen
  • Lkw-Fahrer, die gegen die ebenfalls neu eingeführte Pflicht, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit maximal Schrittgeschwindigkeit zu fahren, verstoßen, werden mit EUR 70,00 zur Kasse gebeten
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bisher mit bis zu EUR 25,00 künftig mit bis zu EUR 100,00 Geldbuße geahndet
  • Wichtig nun für Auto-Poser: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu EUR 20,00 bisher auf bis zu EUR 100,00 erhöht (14.10.2021 ra).