Vorsicht bei Einspruch gegen Strafbefehl
Vorsicht (und professionelle vorherige anwaltliche Prüfung) ist bei Einsprüchen gegen Strafbefehle angesagt. Dies musste nun auch der Geschäftsführer einer bekannten Modemarke erfahren, der Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt und dabei möglicherweise nicht bedacht hatte, dass bei einem derartigen Rechtsbehelf das sogenannte „Verböserungsverbot“ nicht gilt, das Gericht in seinem Urteil also nicht an die Festsetzungen des … Weiterlesen