Neuer Bußgeldkatalog tritt heute in Kraft, Verschärfungen gelten u.a. für Falschparker und Raser

Der neue Bußgeldkatalog tritt am heutigen Dienstag, den 9.11.2021 in Kraft. Die Verschärfungen nehmen insbesondere Raser und Falschparker ins Visier und beschränken sich nun auf die Höhe der neuen Bußgelder. Aufgrund eines Formfehlers billigte der Bundesrat am 08.10.2021 nun eine „entschärfte“, modifizierte Version der mit einem Formfehler behafteten ursprünglichen Fassung. Es gelten nun u.a. deutlich höhere Bußgelder bei Geschwindigkeits- und Parkverstößen. Das ursprünglich vorgesehene härtere Vorgehen gegen Temposünder durch Verhängen von Fahrverboten ist entfallen. Nachdem die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) im vergangenen Jahr wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot verfassungswidrig war, trat die Neufassung nun am heutigen 9. November 2021 in Kraft. Der Bundesverkehrsminister ist davon überzeugt, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Die Reform verfolgt insbesondere den Zweck, die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen, weshalb Geschwindigkeitsüberschreitungen besonders im innerstädtischen Bereich, das Parken auf Fuß- und Radwegen und auch die Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit von LKWs beim Rechtsabbiegen deutlich stärker als bisher sanktioniert werden. Wegen der Einzelheiten der Reform und den sich hieraus ergebenden Konsequenzen verweisen wir auf unseren Beitrag vom 14.10.2021, der auf unserer Webseite nach wie vor zum Abruf bereitsteht. Mit uns sind und bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand der Dinge! (09.11.2021 ra)