Vom „Dieselskandal“ betroffener Fahrzeugkäufer muss vor Rücktritt vom Kaufvertrag dem Verkäufer ausreichende Gelegenheit zur Nacherfüllung geben
Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) hat durch Urteil vom 14.02.2020 (Az.: 2 U 104/18) entschieden, dass der Käufer eines vom „Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugs keinen Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen kann, wenn er nicht dem Verkäufer zuvor eine ausreichende Gelegenheit zur Nacherfüllung eingeräumt hat. Eine Frist von zwei Wochen ist nach Auffassung des Gerichts insoweit nicht ausreichend. … Weiterlesen