Anlocken von Wildtauben kann unter Umständen untersagt werden
Das Amtsgericht (AG) Hannover hat im Rahmen einer aktuellen Entscheidung darauf hingewiesen, dass einem Grundstücknachbarn dann, wenn der daneben wohnende Hauseigentümer verwilderte Tauben anlockt und dies wiederum zu einer Beeinträchtigung des Nachbarn wegen Taubenkots, Gurrens und Flügelschlagens führt, nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Unterlassung zusteht (Urt. v. 26.04.2023, Az.: … Weiterlesen