RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

REISERECHT: Busfahrt statt Schiffsreise in Schottland: Reisepreisminderung bei Wegfall eines Kernelements der Reise

Und weiter geht es mit einem aktuellen Urteil zum Thema „Reiserecht“, das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat einem Ehepaar, das eine Pauschalreise nach Schottland gebucht hatte, eine Minderung des Reisepreises zugesprochen (Urt. v. 14.02.2024, Az.: 2-24 O 564/23). Was war geschehen? Nun, das Paar hatte für rund EUR 13.000,00 eine elftägige Schiffsreise namens „Das … Weiterlesen

ZIVILRECHT: Keine Haftung des Nutzers eines auf einem Gehweg umfallenden E-Scooters?

Das Amtsgericht (AG) Berlin-Mitte hat durch Urteil vom 09.05.2023 (Az.: 151 C 60/22 V) entschieden, dass der Nutzer eines E-Scooters bei einem Umfallen des auf einem Gehweg abgestellten Fahrzeugs nicht für Schäden haftet, die durch das Umfallen des Fahrzeugs entstanden sind. Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder § 18 Abs. 1 … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 8: Man darf überall und jeden fotografieren, solange man keinen Schaden anrichtet. Falsch: Tatsächlich gibt es viele gesetzliche Einschränkungen, die das Fotografieren regeln. In Deutschland schützt beispielsweise das „Recht am eigenen Bild“ jede Person davor, gegen ihren Willen fotografiert zu werden. Das … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 7: Der Finder eines verlorenen Gegenstandes darf diesen behalten. Falsch: Viele Menschen glauben, dass sie einen gefundenen Gegenstand einfach behalten dürfen. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Tatsächlich gibt es klare gesetzliche Regelungen, die festlegen, wie man mit Fundgegenständen umgehen muss. … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 6: Wer auffährt, ist schuld. Falsch: Die lapidare Redewendung „Wenn es hinten knallt, gibt es vorne Geld!“ ist unter vielen Juristen und Kfz-Versicherern zwar weit verbreitet. So treffend sie in der Regel auch sein mag, ist sie doch in ihrer Pauschalität falsch. … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 5: Verträge sind nur schriftlich gültig. Falsch: Wenn nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Vorschrift die Schriftform erfordert, so beispielsweise beim Grundstückskaufvertrag o.ä., ist ein mündlicher Vertrag genauso gültig wie ein schriftlich festgehaltener Vertrag. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass dringend davon abzuraten ist, einen … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 4: Als Beschuldigter ist man verpflichtet, zu Vernehmungen der Polizei zu erscheinen und eine Aussage zu machen. Falsch: Man muss als Beschuldigter nicht bei der Polizei erscheinen und dort eine Aussage machen, natürlich erst recht nicht sich selbst belasten. Bei einer Vorladung … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 3: Eine Rechnung muss man erst nach der dritten Mahnung bezahlen, vorher kann ein Gläubiger gar nicht Klage erheben. Falsch, diese Haltung kann sogar recht kostspielig werden. Ein Schuldner, der in Verzug gerät, muss die Kosten ersetzen, die dem Gläubiger durch die … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 2: Während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann einem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden. Falsch: Häufig sind Arbeitnehmer der Auffassung, dass eine Kündigung, die der Arbeitgeber während der Krankheit ausgesprochen hat, unwirksam ist, die Kündigung sei alleine aufgrund des Umstandes, dass sie während der Krankheit … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 1: Reklamieren kann man nur mit dem Kassenbon! Falsch: Auch wenn mancher Verkäufer sich dies wünschen würde, bei der Reklamation eines mangelhaften Kaufgegenstandes braucht man weder Kassenbon noch Originalverpackung oder Etikett. Denn anders als bei einem reinen Umtausch wegen Nichtgefallen, auf den … Weiterlesen