RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…
Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 4: Als Beschuldigter ist man verpflichtet, zu Vernehmungen der Polizei zu erscheinen und eine Aussage zu machen. Falsch: Man muss als Beschuldigter nicht bei der Polizei erscheinen und dort eine Aussage machen, natürlich erst recht nicht sich selbst belasten. Bei einer Vorladung … Weiterlesen