Ein junges Paar aus Brandenburg war in seinem Wohnort von einem schweren Hochwasser betroffen. Ihr Haus war durch die Überflutung so stark beschädigt worden, dass es nicht mehr bewohnbar war. Daraufhin bot die Mutter der Ehefrau dem Ehepaar an, den Erwerb einer neuen Immobilie finanziell zu unterstützen. Die beiden nahmen das Angebot natürlich dankend an. Nach dem Kauf wurde der Ehemann zusammen mit der Schwiegermutter jeweils zur Hälfte als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Zwei Jahrzehnte später trennte sich das Paar jedoch. In der Folge forderte die Schwiegermutter per Anwaltsschreiben die Rückzahlung der Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises von ihrem Schwiegersohn und erklärte die Schenkung für hinfällig. Dieser verweigerte jedoch die Zahlung und argumentierte, er habe über die Jahre hinweg sämtliche anderen Kosten für die Familie getragen. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg (Az. 3 U 55/22) entschied zu Ungunsten des Ehemannes und führte aus, dass die Schenkung unter der Bedingung erfolgt sei, dass die Ehe intakt bleibe. Da diese Voraussetzung durch die Trennung entfallen sei, müsse der Schwiegersohn einen Teil des erhaltenen Geldes zurückzahlen. Ein Abschlag wird jedoch zu dessen Gunsten berücksichtigt, da auch die Tochter jahrelang vom Haus profitiert hat (12.09.2024).