Hexe hat keinen Anspruch auf Bezahlung von Liebeszauber
Sachen gibt es, auch vor Gericht… Eine Hexe hat nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) München keinen Anspruch auf die Bezahlung von Liebeszauber, da es sich hierbei um eine objektiv unmögliche Leistung handele. Sie glauben, dass das ein Scherz sein könnte? Mitnichten! Durch einen „Liebeszauber“ wollte eine Frau ihren ausgebüxten Lebensgefährten zurückholen. Da es sich bei … Weiterlesen