Störung des Hausfriedens durch Bezeichnung als \“Lügner\“
Eine für sowohl für Vermieter als auch für Mieter interessante Entscheidung hat das Amtsgericht (AG) Münster am 12.07.2022 (Az.: 61 C 2676/21) verkündet. Nach Auffassung des Gerichts liegt in der Bezeichnung des Nachbarn als „Lügner\“, „Märchenerzähler\“, „Provokateur\“ und „skrupellos\“ durch einen Mieter eine Störung des Hausfriedens vor. Sofern ein derartiges Verhalten zuvor bereits abgemahnt wurde, … Weiterlesen