Hohes Bußgeld bei nicht gebildeter Rettungsgasse
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat entschieden, dass derjenige, der bei stockendem Verkehr nicht sofort dann, sobald Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder der Verkehr zum Stillstand kommt, eine Rettungsgasse bildet, u.U. mit recht unangenehmen Sanktionen rechnen muss (Beschluss vom 20.09.2022, Az.: 2 Ss OWi 137/22). Über den genauen Zeitpunkt, wann eine Rettungsgasse gebildet werden muss, hat das … Weiterlesen