RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

Spendabler Einbrecher

Was meinen Sie, eher dreist oder spendabel? Ein 21-jähriger verlobter, arbeitsloser Koch, Stammgast einer bayerischen Pizzeria, musste wegen seiner Geldprobleme häufig seine Rechnungen anschreiben lassen. Logische Konsequenz: Die Schulden wurden immer größer, sodass er dann eines Tages nur noch einen Ausweg sah und nachts in eben jene Pizzeria einbrach, wo er zwei Spielautomaten aufbrach und die Geldkassetten an sich nahm. Darin befanden sich circa EUR 2.500,00, mit denen er am nächsten Tag seine Schulden begleichen konnte. Großzügig lud er gleich auch noch die anwesenden Gäste auf seine Kosten ein, was dem Gastwirt angesichts der bisherigen Mittelknappheit des spendablen Gastes so merkwürdig vorkam, dass er die Polizei verständigte. Diese fand die gestohlenen Geldkassetten in der Wohnung des Beschuldigten. Vor dem Amtsgericht München räumte er die ihm zur Last gelegten Taten ein. Das Gericht sprach den 21-Jährigen schuldig (Urt. v. 02.07.2019, Az. 822 Ds 257 Js 139878/19) und verurteilte ihn wegen des Einbruchdiebstahls und der Sachbeschädigungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig (10.08.23 ra).