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Führerscheinentzug wegen Knöllchen und anderem…

Bei 159 Park- und 15 Tempoverstößen hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin einem uneinsichtigen Knöllchensammler die „rote Karte“ gezeigt und dem Autofahrer wegen fehlender Fahreignung die Fahrerlaubnis entzogen (Urteil vom 28.10.2022, Az.: VG 4 K 456/21). Das Gericht war zu der Erkenntnis gelangt, dass der betroffene Autofahrer offensichtlich nicht willens sei, sich im Interesse eines geordneten und sicheren Verkehrs an gewisse Vorschriften zu halten, sodass er sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe. Das Amtsgericht (AG) München wiederum verurteilte einen AUDI-Fahrer (sicherlich wäre das auch bei jeder anderen Fahrzeugmarke so geschehen) wegen Nötigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils EUR 30,00 und einem Fahrverbot von drei Monaten (Urt. vom 19.5.2022, Az.: 943 Cs 412 Js 158569/21), weil er zunächst einer VW-Fahrerin vor ihm so knapp aufgefahren war, dass die VW-Fahrerin das Kennzeichen seines Fahrzeugs nicht mehr sehen konnte. Nach dem Überholvorgang bremste er die Autofahrerin fast bis zum Stillstand aus und zeigte ihr schließlich noch auf dem Münchner Ring den Mittelfinger, was dem zuständigen Richter erheblich missfiel und deshalb – völlig zurecht – zu einer recht kernigen Strafe führte (05.10.23 ra).