Neuigkeiten ab dem 01.03.2022…
Ab dem 1. März 2022 haben sich Neuigkeiten für Fitnessstudioverträge, Verträge mit Streamingdiensten, Stromanbietern etc. ergeben. Neue Regeln gelten auch für Handy-, Telefon- und Internetverträge. Grundsätzlich gilt, dass Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren auch künftig möglich bleiben. Allerdings gilt für alle Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen werden, nach … Weiterlesen