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Das Wichtigste zu \“Promillegrenzen\“

In Deutschland gelten beim Autofahren verschiedene Promillegrenzen, die unterschiedliche Ahndungen nach sich ziehen. Wieviel Promille am Steuer (noch) gestattet ist, wird gesetzlich klar vorgegeben. Hier eine kurze Zusammenfassung:

0,0-Promille gilt grundsätzlich nur für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren. Bei einem Verstoß ohne Unfall drohen EUR 250,00, ein Punkt in Flensburg und die Verlängerung der Probezeit. Bei einem Unfall ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, bis zu drei Punkten in Flensburg, dem Führerscheinentzug und der Anordnung einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung („MPU“) zu rechnen. Für Wiederholungstäter gelten höhere Geldstrafen, bis zu drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Ab 0,3-Promille. Ohne Unfall drohen bei normalem Fahrverhalten keine Konsequenzen. Ab 0,3 o/oo und einem Unfall ist wegen relativer Fahruntüchtigkeit allerdings mit Geld- oder Freiheitsstrafe, bis zu drei Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und MPU zu rechnen. Wiederholungstäter müssen mit einer höheren Geldstrafe, bis zu drei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen.

Ab 0,5-Promille spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit. Ohne Unfall droht eine Geldstrafe von EUR 500,00, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bei Verursachen eines Unfalls in diesem Zustand muss mit Geld- oder gar Freiheitsstrafe, bis zu drei Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und MPU gerechnet werden. Wiederholungstäter erwartet beim zweiten Mal eine Geldstrafe von mindestens EUR 1.000,00, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal wird es noch empfindlicher: Mindestens EUR 1.500,00, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot müssen einkalkuliert werden.

Die 1,1-Promillegrenze bildet die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Ob mit oder ohne Unfall und unabhängig von Ausfallerscheinungen erwartet den Delinquenten bis zu EUR 3.000,00 Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte oder mehr in Flensburg, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und MPU. Auf Wiederholungstäter wartet ebenfalls eine Geldstrafe bis zu EUR 3.000,00 oder Freiheitsstrafe, drei Punkte oder mehr in Flensburg, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, MPU

1,6-Promille (absolute Fahruntüchtigkeit). Weist ein Autofahrer eine BAK von 1,6 o/oo auf, wird grundsätzlich die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet. Zudem liegt ab diesem Wert eine absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern vor.

Es wird also deutlich: Ab einem Promillewert von 1,1 sind die Strafen in jedem Fall sehr hoch, egal ob Unfall, Wiederholungs- oder Ersttäter. Man muss aber davon ausgehen, dass die Strafen bei Wiederholungstätern und Unfällen auf jeden Fall deutlich härter ausfallen (19.05.2022 ra).