„Falsche“ Fahrschüler absolvieren theoretische Führerscheinprüfung

Offenbar im gesamten Bundesgebiet haben zwei Männer gegen entsprechende Vergütung an Fahrschüler Stellvertreter für das Absolvieren der theoretischen Führerscheinprüfung vermittelt. Nun müssen sie sich wegen des Vorwurfs der Fälschung beweiserheblicher Daten vor dem Landgericht (LG) Hannover verantworten. Da die Führerscheinprüfung oftmals mit Stress und Frustration verbunden ist, haben zwei Angeklagte etlichen Fahrschülern ein verlockendes Angebot unterbreitet und angeboten, einen Stellvertreter zur theoretischen Führerscheinprüfung zu entsenden. Dies haben die beiden Männer nun zum Prozessauftakt vor dem LG Hannover gestanden. Der 29-jährige Angeklagte räumte über seinen Verteidiger ein, dass die Vorwürfe „im Wesentlichen zutreffend“ seien, er beteuerte aber, „nur“ an 71 statt der ihm zur Last gelegten 72 Taten beteiligt gewesen zu sein und mittlerweile das, was er getan habe, sehr zu bereuen. Beide Angeklagte haben sich wegen des Vorwurfs der Fälschung beweiserheblicher Daten vor dem Landgericht zu verantworten (Az.: 96 KLs 12/20). Es scheint sich bei der Vorgehensweise um eine lukrative Masche gehandelt zu haben, die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen Angeklagten vor, in 72 Fällen über EUR 52.000,00 eingenommen zu haben, ein 26-jähriger Mitangeklagter soll in neun Fällen beteiligt gewesen sein. Pro Prüfung sollen für die Stellvertretung zwischen EUR 800,00 und EUR 2.000,00 kassiert worden sein. Teilweise sollen die beiden Angeklagten auch selbst die Prüfung für ihre Kunden abgelegt haben. Interessant ist weiter, dass die beiden Täter im gesamten Bundesgebiet aufgetreten sind, schwerpunktmäßig in der Region Hannover. „Falsche“ Fahrschüler ließen sich auf Veranlassung der beiden Angeklagten aber beispielsweise auch in Hildesheim, Braunschweig, Garbsen und Vechta sowie in Lemgo, Bielefeld, Magdeburg, Esslingen und Stuttgart prüfen. Teilweise waren die Täuschungsversuche bereits bei der Anmeldung aufgefallen. Interessant ist weiter, dass nicht alle Vertreter die Prüfung bestanden haben.  Der 29 Jahre alte Angeklagte, Vater von zwei Kindern, ließ über seinen Anwalt ankündigen, dass er sich bemühen werde, das durch die Taten erlangte Geld vollständig zurückzuzahlen. Gleichzeitig verwies er aber auch auf die psychische Belastung, wegen der er sein Studium abbrechen musste. Derzeit lebe er von Sozialhilfe. Der jüngere Angeklagte betonte, dass er „vollumfänglich“ geständig sei, bis eben auf eine der vorgeworfenen Taten. Das Angebot, Vertreter zu Prüfungen zu schicken, ist laut Darstellung der ermittelnden Polizeibeamten bekannt. Auch gegen die Kunden der beiden mutmaßlichen Täter wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, die meisten Verfahren seien, so der Vorsitzende Richter, mittlerweile abgeschlossen. Der Prozess gegen die beiden Angeklagten soll am 1. Juni vor dem LG Hannover fortgesetzt werden. Dann wird auch ein entsprechendes Urteil erwartet (05.05.2022 ra).