ORDNUNGSWIDRIGKEITSRECHT: Anhörungsbogen erhalten? Was Sie nun tun sollten!
Kennen Sie das Sprichwort: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“? Mit Erhalt eines Anhörungsbogens erhalten Sie die Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern, Sie können sich also, müssen aber nichts erklären. Auch müssen Sie sich als Betroffener in einem Bußgeldverfahren nie selbst belasten, auch nicht (anders ist dies in der Regel als Zeuge) einer Ladung … Weiterlesen