RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

Coronavirus schränkt Arbeit der Gerichte bundes- und landesweit ein…

Die Ausbreitung des Coronavirus hat auch für Gerichte und Justizbehörden einschneidende Konsequenzen: Urteile werden verschoben, Verhandlungen abgesagt, Richter und Justizbedienstete sind teilweise im „Homeoffice“ tätig. Dies führt naturgemäß zu Verzögerungen im Rahmen bereits anhängiger Verfahren, ein Ende dieser Situation ist leider (noch) nicht absehbar. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat am 16.03.2020 die Verkündung eines wichtigen Urteils vom 24.03.2020 auf den 05.05.2020 verlegt, der Bundesgerichtshof sagte erste mündliche Verhandlungen ab. Nach Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.03.2020 ist dort wegen Coronavirus-Infektionen mehrerer Beschäftigter ein Notbetrieb eingerichtet worden. Auf Landesebene in Baden-Württemberg wird der Betrieb nach den Worten von Justizminister Guido Wolf stark beschränkt, aber nicht gänzlich eingestellt. Ermittlungsrichter arbeiteten, so der Minister, ebenso wie Haftrichter weiter, auch eilige Familiensachen sollen weiter entschieden werden. Ein Stillstand der Rechtspflege droht insoweit also nicht. Es bleibt offenbar auch weiter dabei, dass Verhandlungen, die zwangsläufig stattfinden müssten, weiterhin auch öffentlich durchgeführt werden. Der Öffentlichkeitsgrundsatz wäre damit gewahrt. Wo immer dies möglich ist, können Richter über die elektronische Akte der Gerichtsstandorte vollwertig mobil im „Homeoffice“ arbeiten. In Bayern sollen an den Verwaltungsgerichten bis Ende März 2020 keine Verhandlungen stattfinden, eine Verlängerung ist aber durchaus vorstellbar. Nordrhein-Westfalen will den Justizbetrieb bei gleichzeitiger Minimierung der Ansteckungsgefahr – wie auch immer dies gewährleistet werden mag – aufrechterhalten, einzelne Gerichte in dem Bundesland haben bereits reagiert und konzentrieren sich nun auf „Kernaufgaben\“. Auch bei den Strafgerichten ist die Unterbrechung laufender Hauptverhandlungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit allerdings nicht. Vorstellbar ist allerdings, dass beispielsweise die Zahl der Zuschauerplätze bei Hauptverhandlungen reduziert wird. Nach Mitteilung Hamburger Gerichte werden dort ebenfalls zahlreiche mündliche Verhandlungen derzeit verschoben. Ein Teil der Arbeiten der Richter, wie etwa Haftprüfungen, soll wohl ebenfalls mithilfe von Tablets erledigt und „nicht zeitkritische Gerichtstermine“ verschoben oder zurückgestellt werden. Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen, beispielsweise wenn ein Schwarzfahrer seine Geldstrafe nicht bezahlen kann oder bezahlen will, soll in den meisten Fällen zunächst befristet aufgeschoben werden. In den Justizvollzugsanstalten können Häftlinge zunächst keinen Besuch empfangen, künftige Regelungen hierzu, die dringend erforderlich sind, werden derzeit geprüft. Bleiben Sie bitte gesund!!! (19.03.2020 ra)