RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…
Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 2: Während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann einem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden. Falsch: Häufig sind Arbeitnehmer der Auffassung, dass eine Kündigung, die der Arbeitgeber während der Krankheit ausgesprochen hat, unwirksam ist, die Kündigung sei alleine aufgrund des Umstandes, dass sie während der Krankheit … Weiterlesen