(Gefühlte) Nichteinhaltung des Corona-Mindestabstands führt zu strafbarer Körperverletzung
Das Amtsgericht (AG) München hat einen 71-jährigen Rentner wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je EUR 70,00, insgesamt also EUR 6.300,00 (!!!), verurteilt (AG München, Urteil vom 24.11.2020, Az.: 824 Cs 431 Js 162556/20). Was war geschehen? Nun, auf einem Wertstoffhof war es zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und einem … Weiterlesen