RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

Sachen gibt\’s: Mit \“Stinkefinger\“ und Döner am Blitzer vorbei…

Einem fatalen Fehler unterlegen ist ein junger Mann in Nordrhein-Westfalen, der sich in dem Irrglauben, sein Chef müsse die entsprechenden „Knöllchen“ bezahlen, größte Mühe gab, anonym mehr oder weniger kreative Blitzerbilder zu produzieren, sodass er mindestens in 20 Fällen absichtlich zu schnell an einem Blitzer vorbeigefahren war.  Dabei zog er im Moment des Blitzens Grimassen, gab diverse Handzeichen, darunter auch den berühmten „Stinkefinger“ oder hielt spöttisch einen Döner in Richtung des Radarmessgeräts.  Teilweise fuhr er bei erlaubten 70 km/h Tempo 128. Bemerkenswert ist weiter, dass der kreative 23-jährige überhaupt keine Fahrerlaubnis besaß.  Sicher fühlte sich der Mann deshalb, weil er der falschen Überzeugung war, nicht identifiziert werden zu können. Das von ihm benutzte Fahrzeug war nämlich von einer Autovermietung geleast und als Dienstwagen auf eine Firma zugelassen worden, die ihre Geschäftstätigkeit längst eingestellt hatte, sodass es für die ermittelnden Beamten keine Ansprechpartner mehr gab und der Mann deshalb zunächst unbekannt blieb. Dass er durch seine Handlungsweise möglicherweise den Wagen unterschlagen hatte, ließ er völlig unberücksichtigt. Kritisch ist die Sache für unseren Blitzerfotofreund nun deshalb geworden, weil eine Mitarbeiterin der Kreisbußgeldstelle den betreffenden Wagen zufällig auf der Straße entdeckte und der Raser deshalb gefasst werden konnte. Er räumte seine Taten unumwunden ein und sagte aus, die Knöllchen absichtlich produziert zu haben, um dadurch seinem Chef zu schaden. Hier irrte der Betroffene aber ein weiteres Mal, da für die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten nicht der Fahrzeughalter, sondern der Fahrer haftet. Gut, wenn man in solch einer Situation auf gute anwaltliche Unterstützung und die Kreativität seines Rechtsvertreters bauen kann… (26.11.2020 ra).