Nichtanlaufen eines Hafens während einer Kreuzfahrt stellt einen Reisemangel dar
Das Amtsgericht (AG) Rostock hat eine für Reisende interessante Entscheidung veröffentlicht: Wird während einer Kreuzfahrt entgegen der vorgesehenen Planung ein Hafen nicht angesteuert, so liegt darin ein Reisemangel im Sinne des § 651 c Abs. 1 BGB, sodass ein Kreuzfahrtreisender Anspruch auf eine Reisepreisminderung hat: Aufgrund einer angespannten politischen Lage in Ägypten wurde im Zuge einer Mittelmeerkreuzfahrt im Juni 2013 der Hafen Port … Weiterlesen