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Welche Versicherung tritt eigentlich bei Sturmschäden ein?

Die aktuelle Warnung vor Orkanböen im Schwarzwald-Baar-Kreis sollte für den ein oder anderen Anlass geboten haben, die bestehenden Versicherungsverträge auf deren Aktualität zu prüfen oder professionell überprüfen zu lassen. Bei Sturmschäden werden üblicherweise Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen interessant. Allerdings werden Sturmschäden erst ab Windstärke 8 anerkannt. Hat der Sturm Ziegel und Dachpappe abgedeckt, muss man die Windstärke manchmal nicht im Einzelnen beweisen, nach den Versicherungsbedingungen kann es ausreichen, dass eine offizielle Sturmwarnung ausgegeben wurde und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt worden sind. Prüfen Sie sicherheitshalber Ihre aktuellen Versicherungsbedingungen! Bei Schäden am Hausrat kommt die Hausratversicherung in der Regel dann auf, wenn die Gegenstände während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und dort beschädigt wurden. Eine Ausnahme kann es bei Antennen und Markisen geben, die einem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden. Ist Gefriergut durch einen längeren Stromausfall infolge des Sturms verdorben, enthalten Policen einiger Hausratversicherer einen zusätzlichen Schutz. Auch hier lohnt es sich, den eigenen Versicherungsvertrag zu prüfen und mit Angeboten anderer Versicherungsunternehmen zu vergleichen. Wurden durch den Sturm Dachziegel auf parkende Autos geschleudert, ist die Teilkasko des Autohalters gefordert. Versichert ist sehr häufig allerdings nicht der Neupreis des Fahrzeugs, sondern nur dessen Zeitwert, meistens unter Abzug einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Schleudert der Sturm einen Baum auf ein Fahrzeug, kommt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Wenn dagegen ein Baum auf die Fahrspur stürzt und ein Fahrzeug auffährt, weil es nicht mehr abgebremst werden kann, ist dies ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Zu prüfen ist weiter, ob der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden können, wenn Schäden durch einen morschen Baum verursacht werden. Meist stellt sich dann aber die Beweislage als sehr schwierig dar, wenn der Schaden durch einen Sturm verursacht wird. Ist nämlich ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als „höhere Gewalt\“, die in aller Regel keinen Schadensersatzanspruch begründet (17.02.2022 ra).