Müssen „verpasste“ Arzttermine eigentlich vergütet werden?
Leider wird diese Frage von der Rechtsprechung und den beteiligten Kreisen nach wie vor kontrovers beantwortet. Erst kürzlich forderte ein Ärzteverband, ein solches Ausfallhonorar, das bis zu EUR 40,00 betragen soll, generell einzuführen. Eine einheitliche gesetzliche Regelung hierzu gibt es aber (bislang) nicht, bedauerlicherweise aber auch keine einheitliche Rechtsprechung. Immerhin beträgt der Anteil von unentschuldigt … Weiterlesen