Verlassen der Unfallstelle kann zum Verlust des Kaskoschutzes führen
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Hinweisbeschluss vom 11.12.2020 (Az.: 12 U 235/20) einen Kläger darauf hingewiesen, dass dann, wenn der Fahrer eines an einem Unfall beteiligten Fahrzeugs den Unfallort verlässt, ohne die Polizei und/oder seine Kaskoversicherung über den Unfall zu informieren, die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgelegte Wartepflicht verletzt … Weiterlesen