RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

Na, haben Sie Lust auf ein kleines Quiz?

Heute folgt Teil 3 unseres kleinen Ratespiels rund um das Straßenverkehrsrecht: Na, wie viele Fragen werden Sie korrekt beantworten können? Nur ein oder zwei Fragen oder klappt es bei allen sieben Fragen?

  1. Mit Flip-Flops darf man Auto fahren?
  2. Motorräder dürfen an einem Stau rechts vorbeifahren?
  3. Ist es erlaubt, den Handyanruf wegzudrücken?
  4. Und ist es richtig, dass vor dem Überholen keine (Licht-) Hupe benutzt werden darf?
  5. An defekten Parkautomaten darf ohne weiteres geparkt werden?
  6. Eine Parklücke freihalten ist doch wohl kein Problem?
  7. Laute Musik im Auto kann doch nicht verboten sein, oder?

Frage 3: Ist es erlaubt, einen eingehenden Handyanruf wegzudrücken?

Ein ganz großes ACHTUNG: Nein, bereits das Wegdrücken eines ankommenden Anrufs auf dem Handy während der Fahrt gilt als Benutzung des Mobilfunkgeräts und zieht ein saftiges Bußgeld nach sich. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln so entschieden und gegen den betreffenden Autofahrer eine Geldbuße verhängt. Zur Begründung führte das Gericht aus (Az.: III-1 RBs 39/12), dass beim Abweisen des Anrufs das Handy ebenso benutzt werde, wie beim Beenden einer Gesprächsverbindung oder beim Ein- und Ausschalten des Geräts. Also: Ob und aus welchen Gründen eine Telefonverbindung scheitert, ist unerheblich, so die Richter im Rahmen der genannten Entscheidung. Fragen und Antworten zu den vorangegangenen Themen können Sie selbstverständlich auf unserer Webseite nachlesen (15.07.2021 ra).