Na, haben Sie Lust auf ein kleines Quiz?

Heute folgt Teil 4 unseres kleinen Ratespiels rund um das Straßenverkehrsrecht: Na, wie viele Fragen werden Sie korrekt beantworten können? Nur ein oder zwei Fragen oder klappt es bei allen sieben Fragen?

  1. Mit Flip-Flops darf man Auto fahren?
  2. Motorräder dürfen an einem Stau rechts vorbeifahren?
  3. Ist es erlaubt, den Handyanruf wegzudrücken?
  4. Und ist es richtig, dass vor dem Überholen keine (Licht-) Hupe benutzt werden darf?
  5. An defekten Parkautomaten darf ohne weiteres geparkt werden?
  6. Eine Parklücke freihalten ist doch wohl kein Problem?
  7. Laute Musik im Auto kann doch nicht verboten sein, oder?

Frage 4: Ist es richtig, dass vor dem Überholen keine (Licht-) Hupe benutzt werden darf?

Ein solches Verbot gilt nur innerhalb geschlossener Ortschaften. Außerhalb der Städte, so sieht es die Straßenverkehrsordnung sogar vor, darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen, also durch Hupe oder Lichthupe, angekündigt werden. Doch Vorsicht: Entgegenkommende Fahrzeugführer dürfen durch das Fernlicht natürlich nicht geblendet werden. Und: Mehrmaliges Aufblenden, insbesondere aber nicht ausschließlich, in Verbindung mit zu dichtem Auffahren stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern sogar eine Nötigung des Vorausfahrenden und damit eine Straftat dar, die empfindliche Strafen und Sanktionen nach sich zieht. Fragen und Antworten zu den vorangegangenen Themen können Sie selbstverständlich auf unserer Webseite nachlesen (22.07.2021 ra).