RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

Na, haben Sie Lust auf ein kleines Quiz?

Heute folgt Teil 2 unseres kleinen Ratespiels rund um das Straßenverkehrsrecht: Na, wie viele Fragen werden Sie korrekt beantworten können? Nur ein oder zwei Fragen oder klappt es bei allen sieben Fragen?

  1. Mit Flip-Flops darf man Auto fahren?
  2. Motorräder dürfen an einem Stau rechts vorbeifahren?
  3. Ist es erlaubt, den Handyanruf wegzudrücken?
  4. Und ist es richtig, dass vor dem Überholen keine (Licht-) Hupe benutzt werden darf?
  5. An defekten Parkautomaten darf ohne weiteres geparkt werden?
  6. Eine Parklücke freihalten ist doch wohl kein Problem?
  7. Laute Musik im Auto kann doch nicht verboten sein, oder?

Frage 2: Motorräder dürfen an einem Stau rechts vorbeifahren?

Die Verlockung ist groß, insbesondere bei einem Stau auf der Autobahn an einem heißen Sommertag. Keiner steht dann gerne in der Hitze herum, auch Motorradfahrer nicht. Allerdings dürfen auch Biker an den stehenden Autos nicht rechts vorbeifahren. Denn das war Ihnen sicherlich von Anfang an klar: Rechtsüberholen – auch beim Durchschlängeln – ist unzulässig und wird in aller Regel als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Bußgeld und der Eintragung von bis zu drei Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Kommt es gar zum Unfall, rechnen die Gerichte dem Fahrer außerdem ein oftmals hohes Mitverschulden an. Natürlich ist auch ein Ausweichen auf den Seitenstreifen nicht zulässig, dieser gilt nach der StVO natürlich nicht als Fahrbahn und darf deshalb zum Fahren auch nicht benutzt werden. Links überholen dürfen Motorradfahrer zwar grundsätzlich, aber wiederum nur innerhalb der Fahrbahnmarkierung. Dies wiederum scheitert häufig am fehlenden Platz. Übrigens: Mofa- und Radfahrer dürfen einen Stau oder wartende Fahrzeuge an der Ampel vorsichtig rechts überholen (OLG Düsseldorf, Az.: 5 Ss (OWi) 151/90). Dass dabei gleichwohl Vorsicht angesagt ist, liegt – nicht nur bei plötzlich öffnenden Türen oder Rechtsabbiegern, natürlich auf der Hand. Anderenfalls ist auch hier eine Mithaftung bei einem Unfall geradezu vorprogrammiert. Fragen und Antworten zu den vorangegangenen Themen können Sie selbstverständlich auf unserer Webseite nachlesen (08.07.2021 ra).