Reform der Reform der Straßenverkehrsordnung: Nun doch kein Fahrverbot ab 21 km/h-Geschwindigkeitsüberschreitung?

Verkehrssünder müssen seit dem 28.04.2020 mit härteren Rechtsfolgen bei Verkehrsverstößen rechnen, seit Inkrafttreten der reformierten Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten u. a. bessere Schutzvorkehrungen für Radfahrer sowie deutlich härtere Sanktionen für Raser und Rettungsgassen-Rüpel. Die Reform stieß auf harsche Kritik, nun will Bundesverkehrsminister Scheuer die Reform offenbar teilweise schon wieder reformieren und bei einigen Sanktionen zurückrudern. Insbesondere Temposünder müssen seit Ende April 2020 mit höheren Bußgeldern aber auch mit einem schnelleren Fahrverbot rechnen. Vor allem die Regelung, dass innerorts bei einem Tempoverstoß von „nur“ 21 km/h und außerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot droht, sorgte bei zahlreichen Autofahrern, insbesondere bei Berufskraftfahrern, für helle Aufregung. Nun will das Verkehrsministerium offenbar die neuen StVO-Sanktionen abmildern, zumal auch die Geldbußen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h drastisch erhöht wurden. Gerade diese Bußgelderhöhungen und das Fahrverbot ab 21 km/h Überschreitung stießen auf heftige Gegenwehr bei den Autofahrern, die nun wohl dazu führte, dass auch das Bundesverkehrsministerium zu der Schlussfolgerung gelangte, die Änderungen seien teilweise „unverhältnismäßig“. Deshalb sollen die Sanktionen abgemildert werden, um Akzeptanz und „Gerechtigkeitsempfinden“ bei den Bürgern wiederherzustellen. Heißt das automatisch, dass es nun doch kein Fahrverbot ab 21 km/h gibt? Das bleibt abzuwarten. Details darüber, welche konkreten Überarbeitungen des Bußgeldkatalogs das Ministerium plant, sind bislang noch nicht bekannt (28.05.2020 ra).