Wissenswertes zum E-Scooter

Viele Berufspendler nutzen mittlerweile einen E-Scooter auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz. Auch für kleine Erledigungen in der Stadt ist das Gefährt sehr praktisch. Trotzdem müssen Regeln beachtet werden, die wichtigsten stellen wir Ihnen nachfolgend vor: E-Scooter haben zwar eine Lenk- oder Haltestange aber keine Sitzmöglichkeit. Sie sind leicht, klappbar und damit gut zu transportieren. Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen ausschließlich Radwege bzw. Fahrradstreifen benutzt werden, ansonsten muss, sofern keine Radwege vorhanden sind, auf der Straße gefahren werden. Auch mit abgeschaltetem Motor ist das Fahren auf Gehwegen verboten, was im Übrigen auch für die Fußgängerzone gilt. Obwohl mittlerweile manche Städte das Fahren in bestimmten Zonen erlauben, sind die Regelungen hierzu sehr uneinheitlich. Es empfiehlt sich unbedingt, vorher entsprechende Erkundigungen anzustellen, um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein. Für das Fahren mit dem Elektroroller benötigt man keinen Führerschein, man muss allerdings mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helmpflicht besteht nicht, auch wenn ein Helm unbedingt empfehlenswert ist. Wichtig ist auch, dass der kleine E-Scooter verkehrssicher ist und mit (funktionierenden) Bremsen, einer Klingel und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet ist. Wenn der Elektroroller zusammengeklappt ist und damit platzsparend und sicher verstaut werden kann, wird der Scooter wie ein Gepäckstück behandelt und darf kostenlos in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgeführt werden. Aber aufgepasst, E-Scooter, die nicht zusammengeklappt werden können, werden wie mitgenommene Fahrräder behandelt. Eine kostenlose Mitnahme entfällt dann und der Transport ist zu vergüten. Generell gilt, dass alle E-Scooter, die von der Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung erfasst werden und im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, versichert werden müssen. Hierunter fallen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 und maximal 20 km/h und einer Leistungsbegrenzung von 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen). E-Scooter dürfen im Übrigen maximal 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang sein und ein Gewicht von 55 kg nicht überschreiten. Dass das Fahrzeug verkehrssicher sein muss, also über funktionstüchtige Bremsen und eine Beleuchtungsanlage mit Reflektoren sowie eine Klingel verfügen muss, haben wir bereits erwähnt. Übrigens: Für das Fahren mit dem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren, für Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis 21 Jahre gilt also ein absolutes Alkoholverbot. Ansonsten gilt eine Promillegrenze von 0,5 o/oo. Wer dies nicht beachtet, zahlt ein hohes Bußgeld, riskiert Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar seinen Führerschein (03.09.2020 ra).