RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…
Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 3: Eine Rechnung muss man erst nach der dritten Mahnung bezahlen, vorher kann ein Gläubiger gar nicht Klage erheben. Falsch, diese Haltung kann sogar recht kostspielig werden. Ein Schuldner, der in Verzug gerät, muss die Kosten ersetzen, die dem Gläubiger durch die … Weiterlesen