RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…
Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 1: Reklamieren kann man nur mit dem Kassenbon! Falsch: Auch wenn mancher Verkäufer sich dies wünschen würde, bei der Reklamation eines mangelhaften Kaufgegenstandes braucht man weder Kassenbon noch Originalverpackung oder Etikett. Denn anders als bei einem reinen Umtausch wegen Nichtgefallen, auf den … Weiterlesen