Auch Bagatellschäden können ganz schön teuer werden…
Schon eine kleine Unachtsamkeit beim Einparken kann teuer werden. Bagatellschäden sollten deshalb nicht auf die leichte Schulter genommen werden, eine Visitenkarte hinter dem Scheibenwischer zu hinterlassen, reicht definitiv nicht aus, dieses Verhalten kann ohne weiteres als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, also als „Unfallflucht“, § 142 StGB, gewertet werden. Ist der Geschädigte vor Ort anwesend, können … Weiterlesen