Stark blutender Finger rechtfertigt kein Rasen mit dem Auto
Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen (und im Übrigen auch Straftaten) können u.U. dann gerechtfertigt sein, wenn ein sogenannter rechtfertigender Notstand vorliegt. Das Amtsgericht (AG) Frankfurt a.M. hat nun allerdings rigoros entschieden, dass ein blutender Finger, der im Krankenhaus behandelt werden muss, keine rasante Rennfahrt rechtfertigt. Der betroffene Autofahrer war auf dem Weg ins Krankenhaus viel zu schnell … Weiterlesen