BGH zu Parkplatzunfällen: Auf Parkplätzen gilt in aller Regel nicht zwangsläufig \“rechts vor links\“
Auf öffentlichen Parkplätzen, hier dem Parkplatz eines Baumarkts, gilt entgegen einer landläufigen Annahme ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung die „rechts-vor-links\“-Regel grundsätzlich nicht, bestätigte nun der Bundesgerichtshof (BGH). Hintergrund für diese Entscheidung ist der Umstand, dass Autofahrer*innen sich zumeist dann, wenn es keine ausdrückliche Vorfahrtsregelung gibt, am Grundsatz „rechts vor links\“ orientieren. Auf öffentlichen Parkplätzen gilt diese Regel … Weiterlesen