Auf Parkplätzen gilt nicht immer Rechts vor links\“
Vor Bau- oder Supermärkten werden sehr häufig Schilder angebracht, wonach auf dem Parkplatzgelände die Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten soll. Bedeutet das automatisch, dass auf jedem Großraumparkplatz die Vorfahrtsregel „Rechts-vor-links“ gilt? Nein, hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden. Dem Rechtsstreit lag ein Unfall auf einem entsprechenden Parkplatzgelände zugrunde und die Richter kamen zu dem … Weiterlesen