RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

Na, haben Sie Lust auf ein kleines Quiz?

Heute folgt Teil 7 und damit der letzte Teil unseres kleinen Ratespiels rund um das Straßenverkehrsrecht: Na, wie viele Fragen haben Sie korrekt beantwortet? Nur ein oder zwei Fragen oder klappte es bei allen sieben Fragen?

  1. Mit Flip-Flops darf man Auto fahren?
  2. Motorräder dürfen an einem Stau rechts vorbeifahren?
  3. Ist es erlaubt, den Handyanruf wegzudrücken?
  4. Und ist es richtig, dass vor dem Überholen keine (Licht-) Hupe benutzt werden darf?
  5. An defekten Parkautomaten darf ohne weiteres geparkt werden?
  6. Eine Parklücke freihalten ist doch wohl kein Problem?
  7. Laute Musik im Auto kann doch nicht verboten sein, oder?

Frage 7: Laute Musik im Auto kann doch nicht verboten sein, oder?

Dass man im Auto die Musik so laut aufdrehen darf, wie man will, ist ein weit verbreiteter und auch ein ungehöriger Irrtum. Denn die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass den Fahrzeugführer die Pflicht trifft, dafür zu sorgen, dass seine Hörfähigkeit nicht durch Geräte oder andere technische Einrichtungen beeinträchtigt wird. Und eine solche Beeinträchtigung liegt auf jeden Fall dann vor, wenn der Fahrer ein Martinshorn überhört und dann das Einsatzfahrzeug behindert. Dabei ist es gleichgültig, ob die laute Musik aus der Stereoanlage des Fahrzeugs kommt oder ob Kopfhörer benutzt werden. Auf jeden Fall begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, die vom Gesetz mit einem Bußgeld von mindestens EUR 10,00 geahndet wird. Fragen und Antworten zu den vorangegangenen Themen können Sie selbstverständlich auf unserer Webseite nachlesen. Na, wie viele Fragen konnten Sie richtig beantworten? (12.08.2021 ra).