Rekord beim „letzten Wort“!!!!!
Rekord beim sogenannten „letzten Wort“: Im deutschen Strafprozess gewährt die Strafprozessordnung (StPO) dem Angeklagten in der Hauptverhandlung nach den Schlussvorträgen und vor der Urteilsfindung das sog. „letzte Wort“, das in der Vorschrift des § 258 Abs. 2 StPO verankert ist. Das letzte Wort ist nicht auf den Verteidiger übertragbar und kann daher nur persönlich wahrgenommen … Weiterlesen