RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

ARBEITSRECHT: Darf der Arbeitgeber eine rote Hose verlangen?

Ein Arbeitgeber verlangte von einem Mitarbeiter, dass dieser bei der Arbeit eine rote Hose tragen solle. Mehrfach erschien der Arbeitnehmer jedoch in einer schwarzen Hose, was nach fast neun Jahren im Unternehmen zu seiner Kündigung führte. Das Arbeitsgericht (ArbG) Solingen entschied, dass dies rechtens war. Das war geschehen: Rote oder schwarze Hose? Nachdem ein Mitarbeiter … Weiterlesen

ORDNUNGSWIDRIGKEITSRECHT: Radfahrerin wartet vergeblich vor roter Ampel

Nachdem es eine begeisterte Radfahrerin aus Hamburg wegen eines Rotlichtverstoßes „erwischt“ hatte, wurden mehrere Gerichte aktiv und gaben der Radlerin letzten Endes recht. Sie war sehr häufig auf ihrem Fahrrad unterwegs und stand dann eines Abends im Juli längere Zeit an einer roten Ampel. Die Zeit verstrich, aber die Verkehrszeichenanlage schaltete nicht auf „Grün“. Schließlich … Weiterlesen

REISERECHT: Busfahrt statt Schiffsreise in Schottland: Reisepreisminderung bei Wegfall eines Kernelements der Reise

Und weiter geht es mit einem aktuellen Urteil zum Thema „Reiserecht“, das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat einem Ehepaar, das eine Pauschalreise nach Schottland gebucht hatte, eine Minderung des Reisepreises zugesprochen (Urt. v. 14.02.2024, Az.: 2-24 O 564/23). Was war geschehen? Nun, das Paar hatte für rund EUR 13.000,00 eine elftägige Schiffsreise namens „Das … Weiterlesen

ZIVILRECHT: Keine Haftung des Nutzers eines auf einem Gehweg umfallenden E-Scooters?

Das Amtsgericht (AG) Berlin-Mitte hat durch Urteil vom 09.05.2023 (Az.: 151 C 60/22 V) entschieden, dass der Nutzer eines E-Scooters bei einem Umfallen des auf einem Gehweg abgestellten Fahrzeugs nicht für Schäden haftet, die durch das Umfallen des Fahrzeugs entstanden sind. Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder § 18 Abs. 1 … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 8: Man darf überall und jeden fotografieren, solange man keinen Schaden anrichtet. Falsch: Tatsächlich gibt es viele gesetzliche Einschränkungen, die das Fotografieren regeln. In Deutschland schützt beispielsweise das „Recht am eigenen Bild“ jede Person davor, gegen ihren Willen fotografiert zu werden. Das … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 7: Der Finder eines verlorenen Gegenstandes darf diesen behalten. Falsch: Viele Menschen glauben, dass sie einen gefundenen Gegenstand einfach behalten dürfen. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Tatsächlich gibt es klare gesetzliche Regelungen, die festlegen, wie man mit Fundgegenständen umgehen muss. … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 6: Wer auffährt, ist schuld. Falsch: Die lapidare Redewendung „Wenn es hinten knallt, gibt es vorne Geld!“ ist unter vielen Juristen und Kfz-Versicherern zwar weit verbreitet. So treffend sie in der Regel auch sein mag, ist sie doch in ihrer Pauschalität falsch. … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 5: Verträge sind nur schriftlich gültig. Falsch: Wenn nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Vorschrift die Schriftform erfordert, so beispielsweise beim Grundstückskaufvertrag o.ä., ist ein mündlicher Vertrag genauso gültig wie ein schriftlich festgehaltener Vertrag. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass dringend davon abzuraten ist, einen … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 4: Als Beschuldigter ist man verpflichtet, zu Vernehmungen der Polizei zu erscheinen und eine Aussage zu machen. Falsch: Man muss als Beschuldigter nicht bei der Polizei erscheinen und dort eine Aussage machen, natürlich erst recht nicht sich selbst belasten. Bei einer Vorladung … Weiterlesen

RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…

Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 3: Eine Rechnung muss man erst nach der dritten Mahnung bezahlen, vorher kann ein Gläubiger gar nicht Klage erheben. Falsch, diese Haltung kann sogar recht kostspielig werden. Ein Schuldner, der in Verzug gerät, muss die Kosten ersetzen, die dem Gläubiger durch die … Weiterlesen