Im engsten Familienkreis darf über Whatsapp beleidigt werden
Innerhalb des engsten Familienkreises besteht ein ehrschutzfreier Raum, in dem man sich frei aussprechen kann, ohne gleich eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Ebenso kann ein dadurch gegebenenfalls Beleidigter auch nicht verlangen, dass man diese Äußerungen in Zukunft unterlässt. Solche Äußerungen sind als sogenannte ‚privilegierte Äußerungen‘ einzustufen, da sie in einem ‚ehrschutzfreien Raum‘ geäußert werden … Weiterlesen