Videoüberwachung eines vermieteten Gebäudes führt nicht zwangsläufig zu einem Anspruch auf Geldentschädigung der betroffenen Mieter
Die Montage einer Überwachungskamera im Innenbereich des Eingangs und des Innenhofs eines Mietshauses begründet nicht ohne weiteres einen Anspruch auf eine Geldentschädigung des Mieters. Erforderlich ist nach Ansicht des Landgerichts (LG) Berlin vielmehr ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und ein erhebliches Verschulden des Vermieters. Dies hat das Gericht am 02.10.2019 (Az.: 65 S 1/19) … Weiterlesen