Kein Schwarzfahren bei Nichtmitnahme der Monatskarte
Nach Auffassung des Kammergerichts (KG) Berlin liegt dann, wenn der Inhaber einer Monatskarte die Karte bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht mit sich führt, obwohl er sie bezahlt hat, keine Schwarzfahrt vor. Eine Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265 StGB) ist dann nicht gegeben (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.06.2012, Az.: (4) 121 Ss … Weiterlesen