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Haftstrafe wegen Betrugs mit Corona-Testzentren

Das Landgericht (LG) Berlin hat einen 46-jährigen Berliner wegen Betrugs in zwei Fällen, davon in einem versuchten Fall, zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt und darüber hinaus die Einziehung von Taterträgen in Höhe von EUR 649.150,84,00 angeordnet (Urteil vom 20.02.2023 – Az.: 528 KLs 28/22). Das Gericht war zu der Erkenntnis gelangt, dass sich der Angeklagte im November 2021 in einem Online-Verfahren bei dem zuständigen Landesamt in Baden-Württemberg als Teststellenbetreiber registrieren lassen und für die Monate Dezember 2021 und Januar 2022 anschließend gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eine hohe Anzahl an Corona-Testungen abgerechnet habe. Die Teststellen hätten aber zu keinem Zeitpunkt existiert. Durch dieses Verhalten habe er betrügerisch Taterträge in Höhe von fast EUR 650.000,00 erwirtschaftet. Das Gericht hat in dem Verhalten des Angeklagten jeweils besonders schwere Fälle des Betrugs gesehen. Der Angeklagte, der in der Hauptverhandlung ein Geständnis abgelegt hatte, habe nach Auffassung des Landgerichts gewerbsmäßig gehandelt. In einem Fall sei ein Vermögensverlust großen Ausmaßes entstanden, sodass für beide Fälle ein erhöhter Strafrahmen gelte. In einer Situation, die für die Allgemeinheit besorgniserregend gewesen sei, habe der Angeklagte Krankenkassen geplündert, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Andererseits müsse auch berücksichtigt werden, dass dem Angeklagten die Tatbegehung besonders leicht gemacht worden sei, denn es habe nahezu keine Überprüfung durch die zuständigen Behörden gegeben. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, verbleibt der Angeklagte zunächst in Untersuchungshaft (30.03.2023 ra).